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11.07.2026 - von Karl-Heinz Goll
Im April 2026 hatte ich unter dem Titel „Die Rente und das Gesetz vom tendenziellen Fall der Profitrate“ verschiedene voraussichtliche „Maßnahmen“ der Reihe nach versucht zu prognostizieren. Nach dieser Reihenfolge will ich hier die Beschlüsse (Vorschläge) der Rentenkommission beleuchten, die nach Ansage der Regierung „1 zu 1“ umgesetzt werden sollen.
1. Lebens-Arbeitszeit verlängern
Das Renteneintrittsalter soll an die „Lebenserwartung“ gekoppelt werden. Sollte die weiter steigen, heißt das: Rentenkürzung. Das Eintrittsalter soll allmählich ansteigen – ab 2041 alle zehn Jahre um ein halbes Jahr. Den Berechnungen (bzw. dem orakelhaften Fernblick) der Kommission zufolge bedeutet das, dass Beschäftigte 2041 erst mit 67,5 Jahren und 2051 dann mit 68 in Rente gehen können. In den 2090er-Jahren würde dann die Rente mit 70 gelten.
Was aber passiert, wenn die Lebenserwartung sinkt, beispielsweise durch gesellschaftliche Verarmung, Sozialabbau, Pandemien und gesteigerten Klimawandel? Oder „wenn der Russe kommt“, was zahlreiche Verteidigungs“experten“ nicht müde werden, anzukündigen, um astronomische Rüstungsausgaben zu rechtfertigen?
Nach deren Meinung kommt „der Russe“ höchstwahrscheinlich vor 2090. Wird in all diesen Fällen das Eintrittsalter gesenkt? Dazu schweigt sich die Rentenkommission aus.
Ein früherer Renteneintritt soll nach dem „individuellen Gesundheitsstatus“ möglich sein. Die Rente mit 63 soll entfallen, was auf jeden Fall eine Rentenkürzung bedeutet. Alles andere bleibt einer konkreten Gesetzgebung vorbehalten.
An Stelle der "Rente ab 63" (aktuell Rente ab 64,5) soll eine Sonderregelung für diejenigen
treten, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können: die „Schutzrente“ für langjährige Beitragszahler. Sie sollen nicht auf andere Tätigkeiten verwiesen werden, sondern früher in Rente gehen können.
2. Betriebsrenten, „Entgeltumwandlung“
Das Gesetz dazu wurde im Januar 2026 als „Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz“ vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen.
Die Entgeltumwandlung ist der Teil des Bruttogehalts, der für die betriebliche Altersversorgung (bAV) allein von den Beschäftigten abgespart wird. Also ohne Arbeitgeberbeitrag! Man wandelt einen Teil des Bruttogehaltes direkt in Rentenbeiträge um. Dadurch werden zwar Steuern und Sozialabgaben gespart (auch für Arbeitgeber!), die Rente muss später im Alter jedoch versteuert werden. Perfider Weise kommt hinzu, dass durch die damit verbundene Bruttolohnsenkung sich die spätere gesetzliche Rente kürzt.
Die Anlage der Betriebsrentenbeiträge erfolgt entweder bei einer Lebensversicherungsgesellschaft, einer Pensionskasse oder Pensionsfonds oder am globalen Aktien- und Rentenmarkt – jedenfalls im Rachen des Finanzcasinos, genauso wie bei der „privaten Altersvorsorge“.
Ein genialer Kreislauf des Finanzparasitismus: mit den „Kapitalstöcken“ aller Art dienen Zentralbanken, Großanleger, Investoren und Finanzkonzerne auch als Gläubiger der horrenden Staatsschulden und SonderSchulden“vermögen“. Sie kassieren munter Zinsen, wobei die Zinslasten per Staatshaushalt den Steuerzahlern aufgebürdet sind.
„Die Kettensäge ist angeworfen“
Unter „gewerkschaftsforum.de“ wurde ein Artikel von Eva Völpel mit dieser Überschrift publiziert - noch vor Veröffentlichung der Kommissionsergebnisse. Aus diesem Text wird nachfolgend einiges zitiert:
„Sozialabgaben und Steuerzuschüsse für die Rentenkasse sollen möglichst nicht steigen –
während für die Aufrüstung Milliarden um Milliarden da sind. Die Rentenreform ist dabei das zentrale Projekt einer marktradikalen Agenda, das vor allem die Union verfolgt. (SPD und Gewerkschaftsspitzen mischen dabei im Geist der Agenda 2010 „konstruktiv“ und eifrig mit.)
Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, bis zur Mitte der Legislatur eine „neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen“ zu prüfen. Das bedeutet, die zwei kapitalgedeckten Säulen der Betriebsrente und der privaten Altersvorsorge sollen gegenüber der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente, der ersten Säule, gestärkt werden. Damit würde die gesetzliche Rente weiter sinken. Das hat Bundeskanzler Merz gemeint, als er beim Bundesverband deutscher Banken sagte: „Die gesetzliche Rentenversicherung allein wird allenfalls noch die Basisabsicherung sein für das Alter.“
Um die Finanzialisierung der Rente an den Aktienmärkten voranzutreiben, unternimmt die
Bundesregierung gleich mehrere Schritte:
• Sie führt das von der Ampelregierung eingeführte „Generationenkapital“ fort. Durch jährliche Darlehen des Bundes von anfänglich 12 Milliarden Euro wird ein Kapitalstock an den Finanzmärkten aufgebaut. Die Erträge sollen ab Mitte der 2030er Jahre an die gesetzliche Rentenkasse fließen, um dort den Anstieg der Beiträge zu dämpfen.
• Zusätzlich führt sie eine kapitalmarktgedeckte „Frühstartrente“ ein, um Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren durch staatlich subventionierte Zuschüsse für die private Altersvorsorge an die Aktienmärkte zu locken.
• Bereits verabschiedet wurde ein kapitalmarktgedecktes Altersvorsorgedepot, um angesichts der desaströsen Bilanz der Riesterrente eine Alternative für die private Vorsorge anzubieten. Kinder sollen aus der kapitalgedeckten Frühstartrente mühelos in diese neue Anlageform, die auch ein staatlich verwaltetes Standarddepot beinhalten soll, wechseln können.
Auch wenn das Standarddepot gegenüber der Riesterrente kleine Verbesserungen bringt – es
bleibt das Problem, dass viele Menschen schlicht kein Geld haben, um privat für das Alter vorzusorgen. Auch haben nur etwas über die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland Anspruch auf eine Betriebsrente. Noch dazu gibt es große Unterschiede zwischen Ost und West und zwischen Beschäftigten in großen und kleinen Betrieben oder solchen mit Tarifbindung oder nicht. In Ostdeutschland ist für Dreiviertel aller Menschen die gesetzliche Rente die einzige Geldquelle im Alter.
Außerdem ist eine finanzmarktbasierte Rente im Gegensatz zum umlagefinanzierten Rentensystem nicht nur krisenanfällig. Sie zwingt Menschen auch in einen Interessenkonflikt: Als Beschäftigte und Mieter*innen sind wir an guten Löhnen und Arbeitsbedingungen, an niedrigen Mieten und vielleicht an einer gesünderen, klimaverträglicheren Umwelt interessiert – als Anleger*innen müssen wir an hohen Renditen interessiert sein. Diese speisen sich aber daraus, dass Unternehmen Löhne und Arbeitsbedingungen drücken, Beschäftigte entlassen oder besonders viel aus ihren Mieterern herauspressen. Von Anlagen in klimaschädliche Produkte oder Waffen ganz zu schweigen. ...Schon jetzt steigt die Altersarmut deutlich, auch aufgrund von unterbrochenen Erwerbsbiografien, prekären Jobs und Löhnen. Fast jeder Fünfte der über 65-Jährigen gilt als armutsgefährdet, und die Zahl der im Alter auf Grundsicherung Angewiesenen steigt stetig.“ (Zitat Ende).
3. Die „Reform“ der „privaten“ Zusatzvorsorge
Es bleibt dabei: Die Privatvorsorge jeglicher Art bedeutet, dass sie allein von den Beschäftigten aufzubringen ist – ohne Arbeitgeberanteil, eine tolle Entlastung also fürs Kapital. Kein Wunder ist dementsprechend die mediale Dauerpropaganda für diese Art der Vorsorge.
Am 27. März 2026 hat der Deutsche Bundestag die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge inklusive einiger Änderungen beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 8. Mai
2026 zu.
Die Reform trat Ende Mai 26 in Kraft, die Umsetzung erfolgt erst zum 1. Januar 2027 – ab dann sollen die „neuen Altersvorsorgeprodukte“ zur Verfügung stehen. Die Riester-Rente soll durch neue, angeblich flexiblere, renditenstärkere und kostengünstigere „Produkte“ ersetzt werden. Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Öffnung der steuerlichen Förderung für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie. So sollen „Bürgerinnen und Bürger von Kapitalanlagen mit höheren Renditechancen profitieren“, zum Beispiel durch global gestreute
Aktien, sogenannten ETF?. Für Menschen, die ein höheres Sicherheitsbedürfnis haben, soll weiterhin auch der Abschluss von Garantieprodukten möglich sein.
Die Zulagenförderung (als Köder) soll grundlegend reformiert werden, um höhere Anreize zu setzen. Für jeden Spar-Euro soll es künftig 50 Cent vom Staat bis zu einer Einzahlung von 360 Euro im Jahr geben, darüber hinaus bis 1800 Euro sind es 25 Cent. Damit erhöht sich die Grundzulage auf 540 Euro.
Es wird ein angeblich „kostengünstiges Standardprodukt“ geschaffen, das bei jedem Anbieter von Altersvorsorgeprodukten verfügbar sein wird. Zudem soll es künftig in der Auszahlungsphase der privaten Altersvorsorge mehr Flexibilität geben. Hier sollen neben lebenslangen Renten
auch Zeitrenten angeboten werden.
Durch vorenthaltenen Lohn wird dem Finanzcasino also weiter billiges Spielgeld verschafft. Es bleibt dabei: Ganz grob geschätzt, müssen gesetzlich Versicherte, um ihren Lebensstandard im Alter einigermaßen zu wahren, bis zu 10% ihres Bruttolohns der Finanzindustrie in den Rachen werfen. Geringverdiener, die sich so etwas nicht leisten können, und Menschen mit verkürzten GRV-Beitragsjahren (bes. Frauen) landen in der Altersarmut. Mit Sport und gesunder Ernährung hilft da Flaschensammeln bis ins hohe Alter. Und/oder bleibt ihnen schlussendlich die Dauerkundschaft bei den Tafeln.
Eine Überraschung hat die Rentenkommission noch aus dem Hut gezaubert: eine verpflichtende, paritätisch finanzierte „Kapitalrente“ nach dem „schwedischen Modell“, wobei Arbeitgeber und Beschäftigte jeweils 1 Prozent einzahlen sollen:
„Wird die Rente künftig an der Börse verzockt?“ So lautete der Titel eines Artikels zum „schwedischen Modell“ im Wirtschaftsteil des „Darm- städter Echo“ vom 1. Juli 26. Der nachfolgende Text war aber eher dazu angetan, die Risiken zu verharmlosen. Lediglich der „gewerkschaftsnahe Wirtschaftsweise“ Achim Truger wird zitiert, der davor warnte, die Risiken der Börsen auszublenden. Von den Folgen der Suprime-Krise
2008 für die kapitalgedeckten Renten war im DE-Artikel überhaupt keine Rede.
Der Absturz an den Börsen ab 2008 vernichtete nämlich in kurzer Zeit weltweit ein Viertel bis ein Drittel des Vermögens der Renten-Fonds, wodurch Millionen Menschen um einen Großteil ihrer Altersvorsorge gebracht wurden. Die schwedischen Pensionsfonds etwa verloren 2008 durch die Finanzkrise 34,5 Prozent ihres Wertes. Die Finanzkrise hatte die Ersparnisse der Amerikaner um ein Drittel entwertet, Pensionsfonds gerieten unter Druck und viele Menschen mussten auch im Alter arbeiten.
Und eines ist sicher: die nächste Finanzkrise kommt bestimmt.
4. Beamte und Abgeordnete in die GRV einbeziehen
Die Rentenkommission hat vorgeschlagen, dass Abgeordnete und Selbstständige künftig in die GRV einzahlen sollen. Die Beamten bleiben (zunächst) außen vor. Begründung der Rentenkommission: Der Wechsel von Pensionären in die Rente würde zu großen rechtlichen Problemen und zu enormen Belastungen der Landeskassen führen. Länder müssten gleichzeitig Pensionen bezahlen und Rentenbeiträge für aktive Beamte stemmen.
Bleibt also alles beim Alten für die Beamten ? Nein. Zumindest hofft das die Kommission. Das Pensionsniveau soll abgeschmolzen und stärker an die gesetzliche Rente angeglichen werden. Eine solche „Angleichung“ ist nur durch Kürzung der Pensionen denkbar, wohl kaum durch Rentenerhöhungen. Es ist sehr fraglich, ob im Bundestag bei hohem Beamtenanteil der Abgeordneten und einer gut geölten Beamtenlobby etwas entsprechendes herauskommt.
Vor allem aber schlägt die Kommission vor, künftig deutlich weniger Menschen zu verbeamten, nämlich nur noch für hoheitliche Aufgaben des Staates.
5. Selbstständige, Mieteinnahmen und Aktien- und Kapitalerträge einbeziehen
In einem ersten Schritt sollen alle neuen, nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Dasselbe soll für Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente gelten (s.o.). Die Rentenkommission empfiehlt, Beiträge weiterhin ausschließlich auf reguläre Löhne und Gehälter zu erheben. Andere Einkommensarten wie Kapitalerträge (z.B. Dividenden, Zinsen) oder Mieteinnahmen sollen nach Ansicht der Experten nicht für Sozialabgaben herangezogen werden.
6. Beitragsbemessungsgrenze
Die Kommission empfiehlt, die bisherige Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der GRV unverändert beizubehalten.
7. Sonstiges – Minijobs
Minijobs sollen abgeschafft werden, d.h. sie sollen beitragspflichtig werden. Hier gibt es schon heftige Kontroversen. Ausnahmen werden u.a. für Schüler und Studierende gefordert.
Fazit
Die Kommissionsvorschläge bedeuten eine weitere Umverteilung der Alterssicherungskosten vom Kapital zur Arbeit – z.B. via Betriebsrenten (Entgeltumwandlung) und Privatvorsorge – jeweils ohne Arbeitgeberanteile. Man muss davon ausgehen, dass in einer kommenden Finanzkrise die „Kapitalstöcke“ der kapitalgedeckten Renten zum großen Teil an der Börse verzockt werden, wie das in der „Subprime-Krise“ 2008 der Fall war.
Sämtliche „Reformen“, mit denen die Regierung „Deutschland wieder flott machen“ will, sind letztenendes „gegenwirkende Maßnahmen“ gegen den tendenziellen Fall der Profitrate, wie das in dem Text „Die Rente und das Gesetz vom tendenziellen Fall der Profitrate (TFP)“ näher erläutert ist: Link
Karl-Heinz Goll, Juli 2026
Alle Empfehlungen der Rentenkommission finden sich unter:
Link
Rentenkommission-2026/rentenkommission-2026.html .
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