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20.02.2026 - von Hanne Schweitzer
Steigende Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten als beinahe naturgegeben. Ein erheblicher Teil der finanziellen Probleme entsteht aber weder im Wartezimmer noch im OP sondern durch Entscheidungen der Regierenden. Seit Jahrzehnten muss die gesetzliche Krankenversicherung versicherungsfremde Leistungen übernehmen. Finanziert werden sie nicht aus Steuern, sondern aus den Beiträgen der Zwangsversicherten. Der Griff in die Sozialkassen ist für Politiker inzwischen so selbstverständlich geworden wie der Griff zum Klopapier nach dem großen Geschäft.
Frühes Beispiel dafür ist die Behandlung der Direktversicherten. Ca. sechs Millionen Beschäftigte waren der Aufforderung durch die Politik gefolgt, privat für ihr Alter vorzubeugen. Durch einen gesetzlichen Eingriff in die bestehenden Verträge im Jahr 2004 wurden die Auszahlungen aber plötzlich mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet. Die Minderung der privaten Altersvorsorge der gesetzlich Versicherten half dem Staat, Löcher in den Sozialkassen zu stopfen. (Privatversicherte blieben verschont.)
Am strukturellen "Problem" wurde bis heute nichts geändert
Auf verschreibungspflichtige Medikamente erhebt der Staat einen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Diese Steuer zahlen die gesetzlichen Krankenkassen und damit die Beitragszahler. Würde der ermäßigte Satz von 7 Prozent gelten, könnten die Kassen jedes Jahr ca. 5,6 Milliarden Euro sparen. Der Staat profitiert also von den Ausgaben für Medikamente. Und je mehr davon verschrieben werden und umso teurer sie werden, umso mehr Einnahmen hat er.
Das falsche Sparen beim Bürgergeld. Im Jahr 2025 zahlte der Bund für die Bezieher von Bürgergeld 133 Euro im Monat als Krankenkassenbeitrag. Damit ist nur ein Drittel der tatsächlichen Kosten gedeckt. Die Differenz tragen aber nicht alle Steuer Zahlenden, sondern nur die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Gezwungenermaßen müssen sie jedes Jahr ca. zehn Milliarden Euro zuschießen. Die Krankenkassen* haben deshalb Klage gegen den Bund eingereicht.
Wie marode die Grundpfeiler des Sozialstaates geworden sind, zeigt sich am deutlichsten an der Last der sogenannten versicherungsfremden Leistungen. Sie müssen von den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Beitragszahlern übernommen werden. Allein im Jahr 2023 beliefen sich die Kosten dafür auf 54,3 Milliarden Euro. Der Bundeszuschuss lag aber mit 16,5 Milliarden Euro deutlich darunter. Es verblieb ein Loch von 37,7 Milliarden Euro. Das würde einer Senkung von 2,21 Punkten des Beitragssatzes entsprechen.
Es besteht also ein grundlegendes Verteilungsproblem: Die gesetzlich Versicherten finanzieren, je älter sie werden, einen immer größeren Batzen der staatlichen Sozialpolitik, der formal als Versicherungsbeitrag ausgewiesen wird. Das ist altersdiskriminierend und klassistisch. Die wesentliche Frage lautet daher: Was ist gegen die stille Umverteilung auf die Pflichtversicherten zu tun?
Folgende versicherungsfremde Leistungen listet das Bundesgesundheitsministerium** auf:
beitragsfreie Versicherung während des Erziehungsurlaubs,
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