21.12.2005
Um die Regierungskoalition nicht unnötig zu belasten, hat das Land NRW auf der heutigen Bundesratssitzung der Verlängerung der 58er Regelung zugestimmt. Diese Regelung bietet über 58jährigen Arbeitslosen bis Ende 2007 die Möglichkeit, nicht mehr für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen zu müssen. Sie verschwinden aus der Arbeitslosenstatistik. Arbeitslosengeld I und II erhalten sie unter vereinfachten Bedingungen, wenn sie versichern, zum frühestmöglichen Zeitpunkt ohne Abschläge in Rente zu gehen.
Um nicht das Gesicht zu verlieren, fordert die NRW-Landesregierung gleichzeitig mit ihrer Zustimmung einen neuen Gesetzentwurf, der die Verlängerung der 58er Regelung wieder aufhebt.
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