
Foto: H.S.
17.04.2018 - von Peter Schaar
Die Europäische Kommission hat für heute einen Vorschlag angekündigt, der vorsieht, dass zukünftig alle von den EU-Staaten ausgestellten Personalausweise mit den elektronisch erfassten und auslesbaren Fingerabdrücken der Inhaber versehen werden müssen. Die neue Regelung wird – wieder einmal – mit der Notwendigkeit begründet, den internationalen Terrorismus wirkungsvoll zu bekämpfen. ... Vieles spricht also dafür, dass die Erhöhung der Fälschungssicherheit ist ein vorgeschobenes Argument ist.
Der zentrale „Vorteil“ der zusätzlichen Speicherung des Fingerabdrucks besteht darin, dass dieser sich deutlich besser dazu eignet, mit
Datenbanken abgeglichen zu werden. Dieses Argument wurde aber bisher nicht vorgebracht, vielleicht deshalb, weil dann deutlich würde, dass es wieder einmal nur um mehr Überwachung geht, selbst wenn diese ggf. nicht zur Erhöhung der Sicherheit beiträgt.
Zudem würden beiläufig flächendeckende Fingerabdruckdatenbanken entstehen. ...
Posted on 17. April 2018 by Peter Schaar (Anm: von 2003 bis 2013 war er Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Link
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Digitales:
01.04.2018: Kein Aprilscherz: Neuwagen sind nun ständig online
15.02.2018: Alter und Digitalisierung
19.01.2018: Ab April 18: Datenmodul eCall bei Neuwagen gesetzlich vorgeschrieben
Alle Artikel zum Thema
Digitales