
Foto: H.S.
01.10.2026 - von VdK
VdK: Kinderlose nicht übermäßig belasten
Sozialverband VdK kritisiert Finanzierungskonzept der Pflegereform
Bentele: „Wir erleben hier in erster Linie eine Schonung gutverdienender Menschen“
Mit dem angekündigten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), das am 30.9.2026 vom Bundeskabinett beschlossen worden ist, soll der Beitragszuschlag für kinderlose gesetzlich Versicherte ab dem 1. Januar 2027 um 0,3 Punkte steigen. Wer keine Kinder hat, zahlt dann statt bisher 4,2 Prozent künftig 4,5 Prozent seiner beitragspflichtigen Einnahmen an die Pflegekasse. Den Zuschlag tragen sie allein, denn anders als am allgemeinen Beitrag beteiligen sich die Arbeitgeber daran nicht. Bei Menschen mit Kindern bleibt der Beitrag bei maximal 3,6 Prozent.
Die Beitragsbemessungsgrenze hingegen soll nicht in dem Maße angehoben werden, wie ursprünglich angekündigt. Eigentlich sollte die Grenze so verschoben werden, dass Besserverdienende höhere Pflegebeiträge zahlen müssen. Doch statt der angekündigten 6,8 Milliarden Euro werden nach der Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze bis 2030 nur 2,1 Milliarden Euro zusätzlich in die Pflegekasse fließen.
Kinderlose steuern hingegen in den kommenden vier Jahren statt ursprünglich 4,6 Milliarden Euro das Dreifache bei: 13,8 Milliarden Euro. Dass Kinderlose so viel mehr zahlen müssen, egal ob sie viel oder wenig verdienen, ist ungerecht. Allein im kommenden Jahr sollen sie damit 3,3 Milliarden Euro zusätzlich zahlen, über die höhere Beitragsbemessungsgrenze kommen dagegen nur 500 Millionen Euro zusammen.
„Statt die, die gut verdienen, mehr zur Kasse zu bitten, will die Regierung das Finanzloch in der Pflegeversicherung lieber durch das Heranziehen der Kinderlosen stopfen. Das ist sozial extrem ungerecht. Kinderlos zu sein, heißt nicht gleich reich zu sein. Ich verstehe nicht, warum Menschen ohne Kinder den Löwenanteil der Mehreinnahmen stemmen sollen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Wir erleben hier in erster Linie eine Schonung derer, die gut verdienen.“
Der Sozialverband VdK fordert, die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung anzuheben. So würden damit jene, die viel verdienen, auch mehr zum Gemeinwohl beitragen. Ziel muss außerdem die Zusammenführung der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer Versicherung sein. Zusätzlich muss die Bundesregierung einen Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung in Höhe der gesamtgesellschaftlichen Leistungen erbringen, die im Moment aus dem Topf der Pflegeversicherung finanziert werden. Dazu zählen beispielsweise die Rentenbeitragszahlung von pflegenden Angehörigen sowie die Ausbildungskosten für Pflegekräfte. Und auch die Kosten der Corona-Pandemie in Höhe von 5,2 Milliarden Euro muss der Bund schnellstmöglich an die Pflegeversicherung zurückzahlen.
„Mit all diesen Maßnahmen wären wir in der Finanzierung der Pflegereform einen großen Schritt weiter und würden nicht Kinderlose übermäßig belasten, egal ob sie ein niedriges oder ein hohes Gehalt haben“, sagt Bentele.
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Pflege:
12.09.2026: Mehr Angst vor dem Heim als vor dem Tod
31.08.2026: Mit dem PFLEGEBETT von Magdeburg nach Berlin: 204 Kilometer bis zum Bundestag
28.08.2026: Altwerden mit geistiger und schwerer Mehrfachbehinderung – Gesundheit, Teilhabe + Versorgung im höheren Lebensalter
Alle Artikel zum Thema
Pflege