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Foto: H.S.
24.06.2026 - von W.E., Hanne Schweitzer
Der Diplom-Ingenieur Herr E. ist 96 Jahre alt und er pflegt seine seit einem Schlaganfall vor 15 Jahren halbseitig gelähmte Ehefrau V., 86 Jahre. Am 09.01.26 schreibt sein Sohn in Vertretung an das Büro gegen Altersdiskriminierung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach einem Freispruch durch das Amtsgericht Dortmund wegen Fahren ohne Führerschein - der Führerschein ist gültig und vorhanden – und angeblicher Unfallverursachung vor unserer Haustür am Ende einer Sackgasse mit Fahrerflucht, gemeldet durch eine 17 Jährige ohne weitere Zeugen und hinreichende Beweise,
hat die Stadt Dortmund, Abt. für Fahrerlaubnisangelegenheiten ein ärztliches Gutachten MPU angeordnet.
Begründung:
- extreme Schwerhörigkeit
- starke körperliche Gebrechen
- ausgeprägte Sehschwäche, die auch durch das Tragen einer Brille nicht zu 100% ausgeglichen sind
festgestellt durch nicht genannte Beamte, die ca. 7 Stunden nach dem angeblichen Tatvorgang um Einlass in unsere Wohnung baten und nach meiner Befragung dazu, über meine Fahrtauglichkeit diese Vorhaltungen geäußert hätten.
Am selbigen Abend haben die beiden Beamten keinerlei Anmerkungen über meine Fahrtauglichkeit gemacht und diese Vorhaltungen nicht geäußert.
Von dem Vorwurf der Unfallverursachung, des Fahrens ohne Führerschein und der Fahrerflucht wurde ich durch das Amtsgericht Dortmund freigesprochen.
Dennoch hat jetzt die Stadt Dortmund; Abt. für Fahrererlaubnisangelegenheiten, durch Frau H., ... E-Mail: fahreignung @stadtdo.de mit Zeichen: ... mit Schreiben vom 29.10.2025 ein ärztliches Gutachten über meine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen angeordnet. Das soll bis zum 31.01.2026 bei der Behörde vorliegen.
Da wir sicher sind, das diese Vorhaltungen nicht den Tatsachen entsprechen, ich fahre nicht nur Auto, habe einen großen Freundeskreis, bin im Alterssport aktiv und pflege meine seit einem Schlaganfall vor 18 Jahren halbseitig gelähmte Frau 24 Stunden 365 Tage, mit bald 96 Jahren, haben wir dieser Anordnung entsprochen und um einen Termin für eine medizinische Untersuchung beim TÜV-NORD in Dortmund gebeten.
Jetzt haben wir eine Zahlungsaufforderung vom TÜV-NORD in Dortmund über 1.024,54 Euro erhalten um einen verbindlichen Untersuchungstermin zu erhalten.
Den behördlichen Vorgang begreifen wir als Altersdiskriminierung, da wir weder die Aussage der Beamten über die angeblichen Gebrechen erhalten haben noch die Namen und Daten der Beamten bzw. des Aktenzeichens des angeblichen Tatvorgangs.
Mit freundlichen Grüßen
O. E.
Dortmund
i.V.
W.E.
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Hanne Schweitzer
Büro gegen Altersdiskriminierung
9.1.2026
Sehr geehrte Herren E.,
danke für die präzise Schilderung des Vorgangs. Mein Rat wäre, durch einen Fachmann feststellen zu lassen, ob das Prozedere Ihrer Behandlung korrekt war.
Das Problem wegen der Altersdiskriminierung ist, dass Altersdiskriminierung durch Behörden oder Ämter laut Gesetz NICHT verboten ist. Selbst das junge Mädchen, dass vielleicht wegen ihrer Vorurteile über alte Menschen eine Falschaussage gemacht hat, können Sie nicht zur Rechenschaft ziehen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt erst für Menschen ab 18 und es ist fast ausschließlich auf den Bereich des Arbeitslebens konzentriert.
Das Thema Führerschein kommt trotzdem häufig bei uns vor. ...
Mit friedlichem Gruß
Hanne Schweitzer
Büro gegen Altersdiskriminierung.de
Link
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Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben
Arnsberg
9.1.2026
ADAC Mitgliedsnummer: ... O.E. - Altersdiskriminierung? MPU Anordnung durch die Stadt Dortmund Abt. für Fahrererlaubnisangelegenheiten
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach einem Freispruch durch das Amtsgericht Dortmund wegen Fahren ohne Führerschein der Führerschein ist gültig und vorhanden – und angeblicher Unfallverursachung vor unserer Haustür am Ende einer Sackgasse mit Fahrerflucht, gemeldet durch eine 17 Jährige ohne weitere Zeugen und hinreichende Beweise,
hat die Stadt Dortmund, Abt. für Fahrererlaubnisangelegenheiten ein ärztliches Gutachten MPU angeordnet.
B
egründung:
- extreme Schwerhörigkeit
- starke körperliche Gebrechen
- ausgeprägte Sehschwäche, die auch durch das Tragen einer Brille nicht zu 100% ausgeglichen sind
festgestellt durch nicht genannte Beamte, die ca. 7 Stunden nach dem angeblichen Tatvorgang um Einlass in unsere Wohnung und meine Befragung dazu, das über meine Fahrtauglichkeit diese Vorhaltungen geäußert hätten.
Am selbigen Abend haben die beiden Beamten keinerlei Anmerkungen über meine Fahrtauglichkeit gemacht und diese Vorhaltungen nicht geäußert.
Von dem Vorwurf der Unfallverursachung, des Fahrens ohne Führerschein und der Fahrerflucht wurde ich durch das Amtsgericht Dortmund freigesprochen.
Dennoch hat jetzt die Stadt Dortmund; Abt. für Fahrererlaubnisangelegenheiten, durch Frau H., E-Mail: fahreignung @stadtdo.de mit Zeichen: ... mit Schreiben vom 29.10.2025 ein ärztliches Gutachten über meine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen angeordnet. Das soll bis zum 31.01.2026 bei der Behörde vorliegen.
Da wir sicher sind, das diese Vorhaltungen nicht den Tatsachen entsprechen, ich fahre nicht nur Auto, habe einen großen Freundeskreis, bin im Alterssport aktiv und pflege meine seit einem Schlaganfall vor 18 Jahren halbseitig gelähmte Frau 24 Stunden 365 Tage, mit bald 96 Jahren, haben wir dieser Anordnung entsprochen und um einen Termin für eine medizinische Untersuchung beim TÜV-NORD in Dortmund gebeten.
Jetzt haben wir eine Zahlungsaufforderung vom TÜV-NORD in Dortmund über 1.024,54 Euro erhalten um einen verbindlichen Untersuchungstermin zu erhalten.
Den behördlichen Vorgang begreifen wir als Altersdiskriminierung, da wir weder die Aussage der Beamten über die angeblichen Gebrechen erhalten haben noch die Namen und Daten der Beamten bzw. des Aktenzeichens des angeblichen Tatvorgangs.
O.E.
Dortmund
i.V.
W.E.
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O.E.
Dortmund
12.1.2026
Altersdiskriminierung? MPU Anordnung durch die Stadt Dortmund Abt.für Fahrerlaubnisangelegenheiten
Guten Tag Frau Schweitzer,
vielen Dank für Ihre sehr hilfreiche und ausführliche Antwort.
Dazu noch eine Frage.
Ich möchte meiner Frau weiter durch die Beförderung z.B. in eine Altenbegegnungsstätte, zum Frisör, zum Arzt oder zur Physiotherapie helfen, wenn ich die MPU aber nicht wahrnehme, droht die Stadt Dortmund; Abt. für Fahrererlaubnisangelegenheiten mit dem Entzug meiner Fahrerlaubnis, also nicht nur des Führerscheins!
Das ist wichtig, da dadurch auch das Führen nicht führerscheinpflichtiger Fahrzeuge verboten ist und mit Strafe verfolgt wird.
Im Übrigen sind nicht führerscheinpflichtige Fahrzeuge ungeeignet für die Beförderung meiner halbseitig gelähmten Frau, die 85 Lebensjahre aufweisen kann und Pflegegrad 4 hat.
Dazu:
Führerscheinfreies Auto:
"Auch ein Fahrzeug, das augenscheinlich ein Auto ist, kann führerscheinfrei sein. Gelten sie als Mobilitätshilfe oder Krankenfahrstuhl, wird für das Führen im öffentlichen Straßenverkehr keine Fahrerlaubnis benötigt. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
So darf beispielsweise ein Krankenfahrstuhl, der führerscheinfrei gefahren werden kann, nur mit einem Elektromotor ausgestattet und höchstens 15 km/h schnell sein. Zudem darf die maximale Breite von 110 cm nicht überschritten werden. Führerscheinfreie Elektrofahrzeuge wie diesen sind darüber hinaus auf ein Leergewicht von 300 kg beschränkt. Mit Fahrer und Beladung dürfen es höchstens 500 kg sein.
Als Mobilitätshilfe gelten führerscheinfreie Fahrzeuge dann, wenn sie zweispurig aber nicht breiter als 70 cm sind, höchsten 20 km/h erreichen und eine lenkerähnliche Stange aufweisen. In beiden Fällen muss aus der Bauweise des Fahrzeugs hervorgehen, dass sie vorrangig zum Gebrauch durch körperlich beeinträchtigte Personen gedacht sind.
Möchten Sie ein führerscheinfreies Auto kaufen, sollten Sie darauf achten, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind und Sie zum Führen tatsächlich keine Fahrerlaubnis benötigen. Entsprechen die Fahrzeuge nicht den gesetzlichen Vorgaben, muss ein Führerschein vorhanden sein, wenn Sie diese fahren möchten.
Jetzt also die Frage: Führerscheinfreie Fahrzeuge: Welche Kfz zählen zu diesen?
Aus folgenden Erklärungen zur Nutzung führerscheinfreier Fahrzeuge durch Impressum im Überblick – Neuer Bußgeldkatalog 2025 / 2026 Gehen behördliche Vorgaben hervor, die die Beförderung einer 2. Person außer dem Fahrzeugführer ausschließen.
Als Mobilitätshilfe gelten führerscheinfreie Fahrzeuge dann, wenn sie zweispurig aber nicht breiter als 70 cm sind, höchsten 20 km/h erreichen und eine lenkerähnliche Stange aufweisen. In beiden Fällen muss aus der Bauweise des Fahrzeugs hervorgehen, dass sie vorrangig zum Gebrauch durch körperlich beeinträchtigte Personen gedacht sind.
Möchten Sie ein führerscheinfreies Auto kaufen, sollten Sie darauf achten, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind und Sie zum Führen tatsächlich keine Fahrerlaubnis benötigen. Entsprechen die Fahrzeuge nicht den gesetzlichen Vorgaben, muss ein Führerschein vorhanden sein, wenn Sie diese fahren möchten.
Bevor die Bestimmungen in der FeV angepasst wurden, war es möglich, Autos, die auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gedrosselt waren, ohne Führerschein zu fahren. Seit 2002 gibt es diese Regelungen nicht mehr. Dennoch hält sich die Annahme, dass es sich weiterhin um führerscheinfreie Fahrzeuge handelt. Wie jedoch bereits erwähnt, müssen die zuvor beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sein, damit dies der Fall ist.
Sind Sie sich bezüglich der Zulassung des Fahrzeugs unsicher oder wollen herausfinden, ob es sich um fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge handelt, sollten Sie bei der Zulassungsbehörde und bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen.
Diese können in der Regel eine Aussage dazu treffen, ob Sie einen Führerschein benötigen oder nicht. Auch hier gilt: Fahren Sie ohne entsprechende Fahrerlaubnis, obwohl dies notwendig wäre, machen Sie sich strafbar.
Grundsätzlich sollten Sie zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis unterscheiden, da ersteres lediglich das Dokument darstellt, welches die erlangte Fahrerlaubnis wiedergibt. Die Fahrerlaubnis stellt dann die Berechtigung dar, ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug zu führen. Umgangssprachlich werden die Begriffe allerdings meist synonym verwendet, was auch auf fahrerlaubnis- bzw. führerscheinfreie Fahrzeuge zutrifft.
Als fahrerlaubnisfrei gelten im Prinzip alle Kraftfahrzeuge, die als Ausnahmen in § 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) benannt sind. Zu diesen zählen folgende Fahrzeuge:
einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit nicht mehr als 25 km/h (Mokick, Mofa)
Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter)
zweirädrige Kraftfahrzeuge (Klasse L1e-B) mit höchstens 25 km/h
dreirädrige Kraftfahrzeuge (Klassen L2e-P und L2e-U) mit höchstens 25 km/h
Krankenfahrstühle mit Elektromotor (vornehmliche Nutzung durch körperliche beeinträchtigte Personen), Gesamtmasse bis max. 500, Breite max. 110 cm, höchstens 15 km/h
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Flurförderfahrzeuge mit jeweils nicht mehr als 6 km/h."
Sind die in diesem Dokument gegebenen, Informationen korrekt?
Wenn ja, dann ist auch ein Fahrzeug, für das ich zwar keinen Führerschein benötige, aber eine Fahrerlaubnis, kein Ausweg aus dieser Not- und Zwangslage, da fahrerlaubnisfreie Beförderungsmittel technisch und behördlich nicht die Beförderung einer 2. Person ermöglichen und ich der Pflege meiner schwerbehinderten Frau somit nicht weiter nachkommen kann.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
O.E.
Dortmund
i.V.
W.E.
P.S. Falls möglich, bitte ich den ADAC als Mitglied darum gegen diese behördlichen Vorgaben bis in höchste gerichtlichen Instanzen gerichtlich vorzugehen und einen Musterprozess für die Rechte von Pflegenden und Behinderten Menschen für mich zu führen
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ksl
Arnsberg
13.1.2026
Betreff: Re: O.E. geboren 28.05.1930 - Altersdiskriminierung? MPU Anordnung durch die Stadt Dortmund; Abt. für Fahrererlaubnisangelegenheiten
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die bei uns eingeangen ist.
Nach Rücksprache im Team, denken wir dass Sie bei den Kontakten, die Sie in cc angegeben haben, bestimmt richtige Ansprechpartner finden.
Vielleicht ist es auch sinnvoll, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
M.Z.
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Hanne Schweitzer
Büro gegen Altersdiskriminierung
14.1.2026
Sehr geehrte Herren E.,
tja, jetzt weiß ich keinen Rat mehr. Aber es gibt noch einige "Vielleichts".
- Vielleicht bringt ein hartnäckiges Gespräch mit der Krankenkasse etwas. Über die Kostenübernahme der monatlich erforderlichen Außer-Haus-Besuche, deren Notwendigkeit ein Arzt bescheinigen müsste.
- Vielleicht kommen durch ein Gespräch mit einem höheren Mitarbeiter des Sozial- und Seniorenamts Möglichkeiten der Unterstützung ans Tageslicht, die wir nicht kennen.
- Vielleicht lohnt es, das Problem mit einer Anlaufstelle für die Belange von Behinderten zu besprechen.
Link Die Lebenshilfe Dortmund fördert und unterstützt Menschen mit Behinderung.
Link › themen › inklusion-und-menschen-mit-behinderung › schwerbehindertenrecht Stadt Dortmund - Sozialamt Schwerbehindertenangelegenheiten · Montag. Geschlossen · Dienstag. 07:00 Uhr
Caritas Dortmund Link › menschen-mit-beeintraechtigung › 44139 Dortmund. Fon: +49 (231) 7260-1820.
- Vielleicht hilft es, Ihr Problem zu skandalisieren, vielleicht mit einer Aktion des Dortmunder Seniorenrats oder in Zusammenarbeit mit einer Zeitung, einem Lokalradio.Link
Ob die Angaben in Ihrem Text über die fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge korrekt sind, kann ich nicht beurteilen. Dazu müssten die Behindertenvertretungen mehr sagen können.
Es tut mir leid, Ihnen keine besseren Infos geben zu können, aber ich mache das Büro ehrenamtlich und kann mich deshalb nicht so tief in die Materie einarbeiten. Wenn ich noch etwas anderes finde, gebe ich es Ihnen durch. Und schreiben Sie mir, ob und was Sie erreicht haben.
Mit friedlichem Gruß
Hanne Schweitzer
Büro gegen Altersdiskriminierung.de
Link
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W.E.
Dortmund
15.1.2026
Guten Tag Frau Schweitzer,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich denke die Gesellschaft wird die passende Antwort geben, wird einige Zeit dauern, bis die Politik die richtige Antwort erhält, dafür wird sie aber passend sein.
Mit freundlichen Grüßen
W. E.
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Hanne Schweitzer
Büro gegen Altersdiskriminierung
15.1.2026
Sehr geehrter Herr E.
die Frage ist, ob die passende Antwort eine sein wird, die sich auch um die Menschen kümmert, die unverschuldet in eine schwere Lebenssituation geraten sind.
...
mit bestem Gruss
Hanne Schweitzer
Büro gegen Altersdiskriminierung
Link
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W.E.
Dortmund
16.1.2026
Sehr geehrte Frau Schweitzer,
natürlich können Sie das gerne ohne die Nennung unserer Namen posten, gerne auch auf die homepage der „Grauen Panter“.
Bei weiteren Fragen oder Anregungen können Sie uns gerne kontaktieren, am besten über meine e-mail ...
Ich sende Ihnen auch noch die Korrespondenz mit dem ADAC, der aber auch keine hinreichende Möglichkeit erwähnte, wie die absolute Fesselung, also Immobilität, durch den drohenden Entzug der Fahrtauglichkeit durch die Stadt Dortmund mit der MPU Anordnung zu verhindern ist.
Bei Heimkosten von über 4.000 Euro pro Person ist auch diese Form des Überlebens keine Alternative.
Also bleibt eine fast unerträgliche Fesselung und Ausgrenzung in der eigenen Wohnung die faktische Realität für ältere Menschen, die die öffendlichen Nahverkehrsmöglichkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nutzen können und Handynutzung nicht drauf haben, sich nicht ständig Fahrdienste, Taxi etc. leisten können und und und …
Und davon gibt es viele
Das ist Diskriminierung und verfassungsfeindliche Ungleichbehandlung durch den Staat.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Mit freundlichen Grüßen
W.E.
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"MAN ERKENNT DEN WERT EINER GESELLSCHAFT DARAN,
WIE SIE MIT DEN SCHWÄCHSTEN IHRER GLIEDER VERFÄHRT"
Gustav Heinemann
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Hanne Schweitzer
Büro gegen Altersdiskriminierung
23.1.2026
Guten Abend Herr Erbe!
Endlich habe ich es geschafft, die traurige Geschichte Ihres Vaters online zu stellen!
Link
Am 24.6.2026 erscheint die Korrespondenz mit geringfügigen Auslassungen unter der Rubrik Image.
Hanne Schweitzer
Büro gegen Altersdiskriminierung
Link
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V., O. und W. E.
Dortmund
23.6.2026
Sehr geehrte Frau Schweitzer,
vielen Dank.
nichts ist jemals zu spät! – Wir danken Ihnen sehr. Im Namen aller, die diese Form von Unrecht erfahren müssen – durch einen Staat, der Rechtsstaat ist. Aber ein Rechtsstaat, der bestimmte Menschen diskriminiert und andere mit unrechtmäßigen Vorteilen ausstattet.
Mittlerweile liegt das Gutachten vom TÜV Nord, das die Stadt Dortmund meinem Vater aufzwang, aber nicht bezahlte. Wir mussten das Gutachten (1.024,54 Euro) bezahlen, das für meinen Vater negativ ausging.
Die Vorbehalte, die Vorverurteilung durch die städtischen Beamten, wurden vom TÜV Nord bestätigt mit der zusätzlichen Prognose einer fortschreitenden Altersdemenz, natürlich ohne Angaben von Gründen oder Beweis, hauen dem Faß den Boden aus.
Das ist nicht nur Diskriminierung, das ist Beleidigung für einen Mann, der jetzt seit 15 Jahren meine halbseitig gelähmte Mutter (Schlaganfall nach 45 Jahren Arbeit für den Staat als städtische Angestellte) rund um die Uhr pflegt und liebevoll versorgt.
Diese kaltherzige Vernichtung einer glücklichen, fröhlichen Familie soll also durch die Stadt Dortmund endgültig vollzogen werden.
Was für ein Staat!?!
P.S. Als Familie ist es das 2. Mal das uns ein Staat so etwas angetan hat.
Mein Opa mütterlicherseits wurde an seinem Geburtstag von Gestapo und SS in Berlin-Charlottenburg ermordet, zuvor wurde die Familie enteignet und die Urgroßmutter in das KZ Theresienstadt verbracht.
Es gab nie eine Entschuldigung, nie eine Entschädigung, Behörden zeigen keine Reaktion auf unsere Bitten um Aufklärung des Mordes an dem Vater meiner Mutter.
Sollte es sie interessieren im Anhang die Geburtsurkunde meiner Mutter
Mit lieben Grüßen
W.E.
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