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23.04.2026 - von Karin Gerlich
Seit Monaten tagt eine Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden hinter verschlossenen Türen im Kanzleramt. Der offizielle Titel heißt auf Neusprech: „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen". Das "Vorschlagsbuch“ zum Arbeitstreffen der Arbeitsgruppe vom 25.03.2026 wurde von Politico veröffentlicht.
Was die Arbeitsgruppe "Reform" oder auch "effizienten Ressourceneinsatz" nennt, meint Einsparung, die Begrenzung von Ansprüchen, Etablierung von Zugangshürden, Abbau individueller Ansprüche, Kontrolle, Speicherung von Daten und Restriktionen.
Im Bereich Kinderbetreuung machen die kommunalen Verbände u.a. folgenden "Reform"vorschlag: Die Kommunen verzichten (wegen der der damit verbundenen Kosten) auf die Einführung eines Qualitätsentwicklungsgesetzes. Kein Gesetz zur Qualitätsentwicklung- folglich auch keine Entwicklung von Qualität. Die aber ist bekanntlich bitter nötig!
Berichtspflichten müssen zurückgefahren werden, auf den Abschluss von Ha n d I u n g s - und Finanzierungskonzepten zwischen Bund und Ländern sollte verzichtet werden,
Die Standards bezogen auf den Betreuungsumfang und Personalschlüssel in den Kitas sollte geprüft werden, dass Anforderungen realistisch und finanzierbar bleiben sollte sichergestellt werden.
Aus bedarfsgerechter Unterstützung wird eine an der Kassenlage ausgerichtete Minimalversorgung. Natürlich braucht der Sozialstaat wirksame Strukturen, weniger Bürokratie und bessere Kooperation. Aber eine Debatte, die im Verborgenen geführt wird und vor allem über Kürzungen an den verletzlichsten Stellen des Systems nachdenkt, ist ein Warnsignal. Wir sollten sehr genau hinschauen, was hier vorbereitet wird. Wer individuelle Rechte unter Effizienzvorbehalt stellt, zerstört Schutz, Teilhabe und Zukunftschancen.
Wird die Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas, in der von Arbeitslosigkeit gebeutelten Stadt Duisburg, am Tag der Arbeit den Mut haben, die geplanten Grausamkeiten den stauenden Arbeiterinnen und Arbeitern zu verkünden? Karin Gerlich
Inhaltlich geht es im 108seitigen Vorschlagsbuch um:
Regelungsbereich I - Kinder- und Jugendhilfe
Vorschlag 1: Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe - Stufe 1
vorgeschlagen von: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerin Karin Prien, CDU
Kostenersparnis / zusätzliche Einnahmen: Gesamtkosteneffekt (Kommunen):
Einsparungen in Mio. Euro
Jahr
2028 = 127,238
2029 = 219,538
2030 = 355,538
2031 = 382,538
2032 = 487,538
2033 = 989,538
2034 = 1.319,538
2035 = 1.819,538
2036 = 2.719,538
Vorschlag 2: Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe - Stufe 2
vorgeschlagen von: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bundesministerin Karin Prien, CDU
II. Kostenersparnis/ zusätzliche Einnahmen:
Noch nicht bezifferbar
Vorschlag 3: Umsetzung KoaV: Praxischeck SGB VIII
Vorschlag 4: Systemisch vor Einzelfall
Vorschlag 5.a: Unterstützung in Schule und Hochschule [auch EGH]
Vorschlag 5.b: Unterstützung in Schule und Hochschule [auch EGH]
Vorschlag 6.a: Unbegleitete minderjährige Ausländer
Vorschlag 6.b: Sonderregelungen zur Versorgung, Unterbringung und Betreuung minderjähriger
Ausländer (umA)
Vorschlag 6.c: Altersfeststellung bei UMA
Vorschlag 7.a: Junge Erwachsene
Vorschlag 7.b: Einschränkung Leistungspflicht der Jugendhilfe für junge Volljährige
Vorschlag 8: Budgetlösungen ermöglichen
Vorschlag 9: Anpassung des Subsidiaritätsprinzips
Vorschlag 10: Erweiterung von Prüfrechten
Vorschlag 11: Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten [Platzbelegung]
Vorschlag 12: Verbindlichkeit der Jugendhilfeplanung
Vorschlag 13: Vereinbarungen zw. öffentlichen und freien Trägern
Vorschlag 14: Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten [Personal - auch EGH]
Vorschlag 15: Befristung und Absenkung von Leistungen
Vorschlag 16: Leistungen deckeln und auf höhere Ebene verlagern
Vorschlag 17: Elterngeld für Pflegeeltern
Vorschlag 18: Kindergeld-Stopp
Vorschlag 19.a: Kostenbeteiligung von Eltern
Vorschlag 19.b: Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen
Vorschlag 20: Wunsch- und Wahlrecht [auch EGH]
Vorschlag 21: Ganztagsbetreuung
Vorschlag 22.a: Kinderbetreuung
Vorschlag 22.b: Kindertagesbetreuung
Vorschlag 23: Bürokratieabbau
Vorschlag 24.a: Keine neuen Ausgaben [auch EGH] Vorschlag 24.b: Keine neuen Ausgaben [auch EGH]
Vorschlag 25: KJSG-Maßnahmen streichen
Regelungsbereich II - Eingliederungshilfe
Vorschlag 1a: Gemeinsame Inanspruchnahme
Vorschlag 1b: Gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen der Teilhabe an Bildung
Vorschlag 1c: Pooling bei Leistungen zur sozialen Teilhabe
Vorschlag 1d: Pooling bei Schulbegleitungen
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Vorschlag 2a: Pauschale Geldleistungen
Vorschlag 2b: Ausweitung der pauschalen Geldleistung
Vorschlag 2c: Pauschalierung von Geldleistung
Vorschlag 3a: Wunsch- und Wahlrecht
Vorschlag 3b: Wunsch- und Wahlrecht
Vorschlag 4: Stärkere Einbeziehung des Sozialraums
Vorschlag 5: Hilfsmittelbegriff
Vorschlag 6: Angebotsneutrale Bedarfsermittlung stärken
Vorschlag 7: Flächendeckende Anwendung von Wirksamkeits- und Qualitätsprüfungen
Vorschlag 8: Ausweitung Nutzung öffentlicher Nahverkehr
Vorschlag 9a: Bedarfsermittlungsverfahren
Vorschlag 9b: Flexibilisierung der Fristen im Gesamtplanverfahren
Vorschlag 9c: Vereinheitlichungsschritte bei der Bedarfsermittlung
Vorschlag 9d: Verlängerung des Turnus von Gesamtplänen
Vorschlag 10: Strukturelle Fachplanung stärken
Vorschlag 11a: Personalkosten
Vorschlag 11 b: Personalkosten
Vorschlag 12a: Kommunale Steuerung stärken
Vorschlag 12b: Kommunale Steuerung stärken
Vorschlag 13: Berichts-, Kontroll- und Dokumentationspflichten
Vorschlag 14: Einführung eines mit§ 95 SGB XII vergleichbaren Antragsrechts für den Träger
der Eingliederungshilfe
Vorschlag 15: Erstattungsansprüche konsequent geltend machen
Vorschlag 16: Einrichtungsbudgets
Vorschlag 17: Vereinfachung der Berechnung der Wohnkosten im SGB XII
Vorschlag 18a: Anrechnung von Einkommen und Vermögen
Vorschlag 18b: Einkommens- und Vermögensfreigrenzen
Vorschlag 19: Eigenanteile bei Fahrtkosten
Vorschlag 20a: Unterkunftskosten in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe
Vorschlag 20b: Höhe der Wohnkosten im SGB XII (besondere Wohnform)
Vorschlag 20c: Finanzierung existenzsichernder Leistungen in besonderen Wohnformen
Vorschlag 21a: Pflegebedürftige in besonderen Wohnformen
Vorschlag 21b: Pflegebedürftige in besonderen Wohnformen
Vorschlag 22: Erhöhung des Bundesbeitrags zu Kosten der Eingliederungshilfe
Vorschlag 23: Konsequente Abgrenzung SGB IX und SGB V
Vorschlag 24: Zurückstellung der Verordnung über die Leistungsberechtigung in der
Eingliederungshilfe (VOLE)
Positionspapier BB, RP, NI
Regelungsbereich III - Unterhaltsvorschussgesetz
Vorschlag 1: Kürzung Unterhaltsvorschussgesetz
vorgeschlagen von: DST/DLT/DStGB
...
Kostenersparnis/ zusätzliche Einnahmen:
Gesamtkosteneffekt: Die Kostenersparnis kann aufgrund der Wechselwirkungen mit anderen Sozialleistungen (SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, Wohngeld) nur grob geschätzt werden. Wir
gehen davon aus, dass insgesamt 1 Mrd. Euro an Leistungsausgaben und Verwaltungsaufwand eingespart werden könnte.
Davon entfallen auf:
- Bund: 300 Mio.€
- Länder: 300 Mio.€
- Kommunen: 400 Mio.€
Regelungsbereich III - Unterhaltsvorschussgesetz
Vorschlag 1: Personenkreis und Datenaustausch im UVG
Austausch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen"
vorgeschlagen von: Bayern, NRW, Sachsen
Kurzbeschreibung Vorschlag (ggf. inkl. Kostenentwicklung):
Vor dem Hintergrund steigender Ausgaben sowie wachsender Anforderungen an eine
effiziente und zielgerichtete Leistungsgewährung im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetzes werden folgende Prüfaufträge angeregt:
Es sollte geprüft werden, ob der Kreis der Anspruchsberechtigten gemäß § 1 Abs. 2a Nr. 4 UVG weiter begrenzt werden kann, um die Zielgenauigkeit der Leistung zu erhöhen und die Ausgaben zu reduzieren.
Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine gesetzliche Ermächtigung für die
Unterhaltsvorschussstellen geschaffen werden kann, die einen automatisierten Zugriff auf Einkommens- und Adressdaten der Finanzämter, Meldebehörden sowie der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht. Ein solcher Datenaustausch könnte maßgeblich zur Verfahrensbeschleunigung, zur Reduzierung bürokratischer Hürden sowie zur Vermeidung von Fehlleistungen beitragen. Gleichzeitig würden sich Effizienzgewinne realisieren lassen, die zu einer spürbaren Entlastung der Verwaltung und zu Kostenreduzierungen führen können.
Kostenersparnis/ zusätzliche Einnahmen:
Gesamtkosteneffekt: nicht bezifferbar; jedoch Einsparpotential durch Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau
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