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Reicht für Entgeltgleichheitsklage ein einzelner Kollege als Vergleich?

03.04.2026 - von RA S. Steinwachs

Das BAG hat Beschäftigte gestärkt durch die Senkung der Hürden bei Equal-Pay-Klagen.

Entgeltgleichheitsklagen scheiterten in der Praxis lange oft schon an der Vergleichsebene. Arbeitgeber argumentierten, eine einzelne besser bezahlte Person des anderen Geschlechts sage noch nichts aus, wenn es eine größere Vergleichsgruppe gebe und etwa Median- oder Durchschnittswerte ein anderes Bild zeigten. Genau an dieser Stelle setzt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Oktober 2025 an. Der Achte Senat hat klargestellt, dass eine Entgeltgleichheitsklage auf den Vergleich mit nur einer einzelnen Person des anderen Geschlechts gestützt werden kann, auch wenn die Vergleichsgruppe aus mehreren Personen besteht. Außerdem verlangt die Vermutungswirkung nach § 22 AGG keine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ einer Benachteiligung. Das senkt die Darlegungs- und Beweishürden für Beschäftigte spürbar.

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Quelle: RAe Steinwachs