Chatkontrolle STOPPEN! ePrivacy-Lücke schließen
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06.02.2026 - von Chat-Kontrolle EU
6.2.2026: im Nachgang zur gestrigen Pressemitteilung zum Streit um die mögliche Fortsetzung der „Chatkontrolle 1.0“ gibt es eine aktuelle Entwicklung:
Die Berichterstatterin des EU-Parlaments, Birgit Sippel (SPD), hat ihren Berichtsentwurf vorgelegt (Original, inoffizielle Übersetzung). Darin schlägt sie eine Verlängerung der Ermächtigung zur anlasslosen Chatkontrolle mit Einschränkungen vor: Auf die fehleranfälligsten Technologien – das Scannen von Textnachrichten sowie die automatisierte Bewertung von unbekanntem Bildmaterial – soll künftig verzichtet werden.
Massenüberwachung bleibt
Dieser Vorstoß ist ein erster Erfolg des zivilgesellschaftlichen Drucks. Dennoch warnt das Bündnis "Chatkontrolle Stoppen" vor voreiliger Entwarnung (etwa Vertreter von Chaos Computer Club und Digitaler Gesellschaft): Der Entwurf sieht weiterhin vor, dass private Chats aller Bürger massenhaft und anlasslos nach „bekanntem Material“ durchleuchtet werden.
In der Praxis würde die vorgeschlagene Änderung kaum einen Unterschied machen: Etwa 99% aller Chatmeldungen an die Polizei kommen vom US-Konzern Meta, und dieser sucht ohnehin nur nach "bekanntem" Material - was er nach dem Berichtsentwurf weiterhin dürfte. Dementsprechend ist auch die Flut von 48 % Falschmeldungen strafrechtlich irrelevanter Chats (100.000 Chats pro Jahr laut BKA) fast durchweg das Ergebnis der Suche nach "bekanntem" Material.
Warum auch diese Form der Chatkontrolle unzuverlässig und hochgefährlich ist:
Fehlender Kontext & Vorsatz: Algorithmen sind blind für den Kontext. Was in den USA (Basis der Such-Datenbanken) illegal ist, muss es hier nicht sein. Zudem fehlt der Maschine das Verständnis für Vorsatz: Ein unbedacht in eine Gruppe gepostetes Bild oder ein „lustig“ gemeintes Meme unter Jugendlichen führt automatisch zur Meldung aller Beteiligten an die Polizei – auch wenn kein Vorsatz und deswegen keine Strafbarkeit vorliegt.
Kriminalisierung von Jugendlichen: Bereits heute richten sich 40 % der Ermittlungen in Deutschland gegen Minderjährige, nicht gegen Täterringe. Massenhaftes Hash-Scanning erzeugt dieses Problem.
Behörden-Kollaps: Das BKA meldet schon jetzt, dass knapp die Hälfte aller ausgeleiteten Chats strafrechtlich irrelevant sind. Die Fortsetzung der Massenausleitung bindet Ressourcen, die für Ermittlungen gegen Produzenten und Missbrauchstäter fehlen.
Kinderschutz-Versagen: Nur nach schon bekannten Aufnahmen zu suchen, stoppt keinen laufenden Missbrauch und rettet keine Kinder.
Täter könnten unverändert problemlos auf verschlüsselte Messenger ausweichen, bei denen schon heute keine Chatkontrolle erfolgt. Wegen der zunehmenden Verschlüsselung privater Nachrichten durch die Anbieter ging die Zahl der an die Polizei gemeldeten Chats seit 2022 um 50% zurück und werden die Massenscans privater Nachrichten immer weniger bedeutsam für Ermittler.
Mein Statement zum Sippel-Entwurf:
„Sowohl Kinder als auch Erwachsene verdienen einen Paradigmenwechsel beim Kinderschutz im Netz, keine Augenwischerei. Egal ob nach `unbekannten` oder `bekannten` Inhalten gesucht wird – auch die Post darf nicht einfach willkürlich jeden Brief öffnen und einscannen. Nur nach schon bekannten Aufnahmen zu suchen, stoppt ohnehin keinen laufenden Missbrauch und rettet keine Opfer.
Das Ergebnis sehen wir schon heute: Das BKA ertrinkt in Falschmeldungen, die wertvolle Ressourcen von der komplizierten Jagd auf Täterringe abziehen. Das EU-Parlament muss den Kurs von Frau Sippel jetzt konsequent zu Ende zu denken: Wenn die anlasslose Massenüberwachung bei Texten falsch ist, ist sie es auch bei Bildern. Echter Kinderschutz braucht keine Chatkontrolle, sondern sichere Apps (`Security by Design`), eine proaktive Säuberung des öffentlichen Netzes und gezielte Ermittlungen gegen Verdächtige.“
Im EU-Parlament besteht jetzt Gelegenheit zu Änderungsanträgen am Berichtsentwurf und es werden Verhandlungen folgen - alles begleitet von den Bürgerprotesten, zu denen jetzt erst Recht aufgerufen wird.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Patrick Breyer
5.2.2026: Das Scannen privater Kommunikation ist ein massiver Eingriff in das Grundrecht auf Privatsphäre
Das gilt auch, wenn Unternehmen eine Chatkontrolle auf freiwilliger Basis machen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat bereits zwei Mal davor gewarnt, dass diese ePrivacy-Ausnahmeregelung unverhältnismäßig in das Recht auf Privatsphäre eingreift, nämlich in Stellungnahme 7/2020 und Stellungnahme 8/2024.
Der rechtliche Schutz von Privatsphäre in der Online-Kommunikation hat mit der ePrivacy-Ausnahmeregelung ein Schlupfloch, welches Unternehmen freiwillig das Scannen privater Kommunikation erlaubt. Ein neuer Bericht belegt, dass US-Unternehmen das in riesigem Ausmaß für die „Chatkontrolle 1.0“ nutzen. Anstatt dieses Schlupfloch zu schließen, will die EU-Kommission die entsprechende Regelung jetzt um zwei Jahre verlängern.
Die ePrivacy-Ausnahmeregelung sollte aber nur für einen kurzen Zeitraum gelten, um Verhandlungen zu ermöglichen. Stattdessen gilt sie jetzt jetzt schon seit mehreren Jahren und wird von US-Unternehmen genutzt um massenhaft private Kommunikation zu scannen. Die Regelung jetzt noch mal um zwei Jahre zu verlängern, würde aus einer Ausnahmeregelung einen ständigen Ausnahmezustand machen.
Sowohl die Europäische Kommission, als auch EU-Abgeordnete haben in der Vergangenheit erklärt, dass die Regelung
nicht noch einmal verlängert wird. Die Europäische Kommission selbst hat am 3. Mai 2023 erklärt, dass eine Verlängerung der Ausnahmeregelung im Blick auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit sorgfältig geprüft werden müsste. Das ist hier aber nicht der Fall.
Diese Ausnahmeregelung, so wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, zu verlängern, würde der Position des Europäischen Parlaments widersprechen. Am 14. November 2023 hat das Europäische Parlament im Kontext der „Chatkontrolle 2.0“ eine Absage an das anlasslose und massenhafte Scannen privater Kommunikation beschlossen. Diese Position wurde im Ausschuss fraktionsübergreifend beschlossen.
Ablauf:
An der Gesetzgebung sind drei Institutionen beteiligt: Europäische Kommission, Rat der EU (Regierungen der Mitgliedsstaaten) und EU-Parlament. Die EU-Kommission hat den Vorschlag COM(2025)797 am 19.12.2025 veröffentlicht. Die Regierungen im Rat der EU möchten dem zustimmen. Jetzt berät das Europäische Parlament. Die bisherige Regelung läuft im April aus, weswegen im Februar 2026 Beratungen im Eiltempo zu erwarten sind.
Zuständigkeiten:
Im Europäischen Parlament ist der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) zuständig. Das parlamentarische Verfahren wird von der Berichterstatterin Birgit Sippel (S&D) koordiniert, welche sich in der Vergangenheit sehr kritisch zur Chatkontrolle 1.0 geäußert hat. Wir sehen hier also eine gute Chance, die Verlängerung zu verhindern. Bitte verhindern Sie eine Verlängerung der anlasslosen Massenüberwachung, wie sie die EU-Kommission in COM(2025)797 vorgeschlagen hat.
Der folgenden Tabelle könnt ihr die zuständigen Abgeordneten der jeweiligen Fraktionen entnehmen:
Weiterlesen unter: Chat-Kontrolle.EU unter: Link Quelle:
Chat-Kontrolle EU