Foto: H.S.
01.10.2025 - von BMBFSFJ
Das Kabinett hat heute den Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) beschlossen. Regierung und MinisterInnen sagen dazu:
1. Die Bundesregierung sagt: „Durch die Gründung der Stiftung hat das freiwillige Engagement an Sichtbarkeit und Profil gewonnen. Die Vielfalt der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und das in der Folge von der DSEE konzipierte und stetig fortentwickelte breite Portfolio, das sowohl aus Service-, Beratungs- und Qualifizierungsangeboten als auch aus Förderprogrammen besteht, hat sich als ein großer Vorteil für die Wirksamkeit der Stiftung erwiesen“, so der Bericht.
2. Bundesministerin Karin Prien sagt: „Als wichtiger Lernort, Wissensvermittler und finanzieller Förderer für die knapp 30 Millionen freiwillig Engagierten in unserem Land ist die DSEE eine wichtige Schnittstelle zwischen Staat und Bürgergesellschaft und ihre Arbeit für das Ehrenamt unverzichtbar!“
3. Bundesminister Alois Rainer sagt: „Ehrenamt ist Herz und Rückgrat unserer Heimat – und die Menschen, die füreinander einstehen, machen unsere Heimat stark. Ganz besonders in ländlichen Regionen halten engagierte Bürgerinnen und Bürger das Zusammenleben am Laufen – z.B. bei der freiwilligen Feuerwehr, im Musik- und Sportverein, oder bei den LandFrauen. Die Evaluierung der DSEE hat bestätigt: Die Stiftung fördert ehrenamtliches Engagement wirksam und zielgenau. Diesen Beitrag zur Zukunft unserer Heimat werden wir auch künftig verlässlich absichern!“
4. Bundesminister Alexander Dobrindt sagt: „Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist ein unverzichtbarer Partner des Ehrenamts in Deutschland. Wer Verantwortung übernimmt, braucht Rückenwind – und genau diesen geben wir. Mit unserer Förderung schaffen wir bessere Rahmenbedingungen, damit Ehrenamtliche ihre Arbeit noch wirkungsvoller leisten können. Das ist ein entscheidender Beitrag für mehr Zusammenhalt und gegen Polarisierung in unserem Land.“
5. Staatsministerin Dr. Christiane Schenderlein sagt: „Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist ein Erfolgsmodell! Der Bericht zeigt, dass staatliche Unterstützung unbürokratisch und effektiv aussehen kann. Wir werden die Arbeit der DSEE weiter stärken und die Entwicklung vorantreiben. Darauf können sich die ehrenamtlich Engagierten in unserem Land verlassen.“
Sollten Sie sich über die immerhin fünf Äußerungen zum Evaluationsbericht wundern: Die Aufsicht über die Stiftung nimmt ein Stiftungsrat war. Ihm gehören 19 Mitglieder an, vier Positionen sind allerdings (20.10.2025) vakant. Davon bleibt der Vorsitz des Stiftungsrates gänzlich unberührt. Der rotiert laut Stiftungs-Gesetz unter den drei Geldgebern. Das sind:
- 1. der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH),
- 2. die Ministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und
- 3. der Minister des Innern (BMI). Macht drei lobende Grußworte.
Dazu kommt ein Beitrag der Bundesregierung, mit der die Lobhudelei eröffnet wird. Macht vier.
Die fünfte Beteuerung der gelungen Stiftungsarbeit kommt von Dr. Christiane Schenderlein.
Seit dem 6. Mai 2025 fungiert sie als erste Staatsministerin, die zuständig für Sport und Ehrenamt ist. Bei ihr sollen "die Fäden für die Engagementpolitik in der Bundesregierung ab sofort zusammenlaufen". Umgesetzt werden soll von ihr "eine aktive und schlagkräftige Ehrenamts- und Engagementpolitik" die sich die Bundesregierung "auf die Fahnen geschrieben" hat. In Zeiten von Kriegstüchtigkeit ist ehrenamtliche Arbeit für die Politik zunehmend interessant, sonst hätte Merz sie nicht zur Chefsache gemacht. Umso höher die Schuldenberge umso mehr ist Umsonstarbeit gefragt. Ein weiteres Ziel ist deshalb die "Entwicklung eines strategischen Ansatzes zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ...".
Inwieweit das mit dem Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt zusammengeht ist die Frage.
§ 2 Stiftungszweck und Begriffsbestimmungen
(1) Stiftungszweck ist die Stärkung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Räumen im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes.
(2) Im Sinne dieses Gesetzes ist
1.
bürgerschaftliches Engagement der freiwillige, unentgeltliche und am Gemeinwohl orientierte Einsatz einer oder mehrerer Personen auf Basis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung,
2.
Ehrenamt das bürgerschaftliche Engagement für eine Organisation, die ohne Gewinnerzielungsabsicht Aufgaben ausführt, die im öffentlichen Interesse liegen oder gemeinnützige, kirchliche beziehungsweise mildtätige Zwecke fördern.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 3 Erfüllung des Stiftungszwecks
(1) Der Stiftungszweck wird erfüllt durch
1.
bedarfsorientierte und umfassende Service-Angebote im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts, wie Beratung und Qualifizierung,
2.
Bereitstellung von Informationen bei der Organisationsentwicklung für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt, insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung,
3.
Vernetzung von Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft,
4.
Förderung von Innovationen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts, insbesondere von digitalen Innovationen,
5.
Stärkung von Strukturen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts in strukturschwachen und ländlichen Räumen und
6.
begleitende Forschung zur Erfüllung der Aufgaben nach den Nummern 1 bis 5.
(2) Die Maßnahmen zur Erfüllung des Stiftungszwecks werden unter Berücksichtigung bereits bestehender Bundesgesetze und -programme und in Abstimmung mit bestehenden Engagement- und Ehrenamtsstrukturen durchgeführt.
Die Staatsministerin: "Die Sport- und Engagementpolitik wird damit schlagkräftiger, und ich bin mir sicher: Wir können so mehr bewegen. Ich sehe meine Rolle innerhalb der Bundesregierung auch als Scharnier. Ich werde eine Mittlerin zwischen den Ressorts mit ihren spezifischen Zuständigkeiten und dem Bundeskanzler sein."
Die Stiftung wurde 2020 per Gesetz gegründet
Die Stiftung hat eine Satzung
Die Stiftung hat einen Stiftungsrat. 19 Personen plus Stellvertretende
die Stiftung hat einen Vorstand. 2 Personen
die Stiftung hat 88 Mitarbeitende (Stand: 1. Januar 2025)
die Stiftung hat drei Fachbeiräte mit 34 Mitgliedern
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