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16.09.2024 - von hanne Schweitzer
Ab 1. Januar 2025 steigen die Beiträge für Zusatzbeiträge der Krankenversicherung, ebenso werden die Beiträge zur Rentenversicherung erhöht. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rechnet damit, dass die Zusatzbeiträge der Krankenkassen für alle 58 Beitragszahler ab Januar auf 0,6 Prozent steigen werden. Das heißt: der durchschnittliche Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung liegt dann bei 16,9 Prozent.
Wer zahlt Zusatzbeitrag?
- Bei Arbeitnehmern wird der Zusatzbeitrag direkt vom Lohn abgezogen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte.
- Empfänger von Arbeitslosengeld-II NEIN. Sowohl der allgemeine Krankenkassenbeitrag, als auch der Zusatzbeitragsatz wird vom Jobcenter übernommen.
- Bezieher von Arbeitslosengeld-I NEIN. Das übernimmt die Bundesagentur für Arbeit.
- Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung NEIN. Das übernimmt das Grundsicherungs- oder Sozialamt.
- Menschen mit Behinderungen und solche in Einrichtungen der Lebenshilfe NEIN. Der Zusatzbeitrag wird von den jeweiligen Trägern oder Einrichtungen bezahlt.
- Studenten JA. Wenn sie nicht familienversichert sind.
- Rentnerinnen und Rentner JA. Die eine gesetzliche Rente beziehen, zahlen eine Hälfte des Zusatzbeitrags. Die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung.
- Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt unter 325 Euro NEIN. Krankenversicherung und Zusatzbetrag zahlt der Arbeitgeber.
- Krankenversicherte, die ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr, einen Bundesfreiwilligendienst oder einen Europäischen Freiwilligendienst absolvieren NEIN. Krankenversicherung und Zusatzbeitrag übernimmt der Arbeitgeber.
-Krankenversicherte, die Mutterschafts- oder Elterngeld beziehen oder sich in Elternzeit NEIN. Sie sind von der Zahlungspflicht des Zusatzbeitrags ausgenommen. Wer ihn stattdessen bezahlt, führt die Webseite der Krankenkassen NICHT auf. Vielleicht wissen sie es nicht. Link
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